ThriveCart und E-Rechnung

Hallo da draußen,

in letzter Zeit wurde ich häufiger gefragt, wie ich das mit ThriveCart und der E-Rechnungspflicht ab 2025 mache.

ThriveCart und E-Rechnung

ThriveCart* kann per se keine E-Rechnungen erstellen. Diese benötige ich jedoch ab 01.01.2025.

Also habe ich mich vor Weihnachten hingesetzt und mir das alles genau angeschaut.

Ich hatte ja bereits den Download der ThriveCart Belege sowie das Verbuchen und Hochladen bei Lexware Office* automatisiert.

Nun wollte ich also eine E-Rechnung haben.

Ein paar Stunden konzentriertes Arbeiten war alles fertig.

Ich habe meine Automationen komplett überarbeitet, sodass nun bei einem Kauf in ThriveCart automatisch die E-Rechnung in Lexware Office erstellt und per E-Mail an meine Kund’innen verschickt wird. 

Wunderbar!

Ab sofort lasse ich also meine Belege nicht mehr in ThriveCart erstellen, sondern direkt in Lexware Office. Das heißt, ich muss keine Belege mehr in ThriveCart herunter-, wieder bei Lexware Office hochladen und dort verbuchen. Auch wenn das bei mir schon automatisiert war, bei dir vielleicht ja noch nicht.

Deine Kund’innen werden es auch lieben, eine schöne E-Rechnung per E-Mail zu erhalten.

So sieht das dann aus:

ThriveCart und E-Rechnung
E-Rechnung in Lexware Office

So hältst du dich an die E-Rechnungspflicht, wenn du mit ThriveCart arbeitest

Falls du das auch möchtest, dann habe ich jetzt gute Nachrichten für dich: Wir richten das für dich ein!

Hier findest du alle Informationen zu ThriveCart und E-Rechnung.

Herzliche Grüße,
Sandra

Dieser Text ist ursprünglich als Newsletter am 28.12.2024 erschienen. Er wird automatisch wenige Tage nach Versenden als Blogartikel veröffentlicht. Du willst den Newsletter immer direkt lesen? Dann trag dich hier für meinen Newsletter ein.

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1 Kommentar zu „ThriveCart und E-Rechnung“

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